Präventionskonzept Wirtshaus zur Minidampfbahn

— Sicherheitsmaßnahmen für unsere Gäste —

1.) EINTRITTSKONTROLLE

Unsere Gäste werden gleich nach dem Parkplatz von unserem „3G-Einlassprüfer“ (geimpft/getestet/genesen) in Empfang genommen.
Hier ist ein Ausweis und eines der folgenden Dokumente vorzuweisen:

GETESTET

  • Negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)
  • Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt)
  • Antigen-Selbsttest mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt)
  • ausnahmsweise Antigen-Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers vor Ort (gültig nur für diesen Besuch)
  • Für Kinder gelten die Schultests (Stickerpass) bis 48 Stunden nach Testung – daher ab Sonntag früh nicht mehr!
    Keine Testpflicht für unter 10-Jährige!

Wir bitten unsere Gäste getestet zu kommen!
Ein Test vor Ort, zum einmaligen Betreten der Betriebsstätte ist zwar erlaubt, wir können aber nicht garantieren, dass genügend Tests vorhanden sind!

GEIMPFT

  • Erstimpfung gültig ab dem 22. Tag, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf
  • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf

GENESEN

  • Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 (maximal 6 Monate gültig)
  • Absonderungsbescheid (maximal 6 Monate gültig)
  • Antikörpernachweis (maximal 3 Monate gültig)
    Gäste unter 10 Jahren brauchen keines der angeführten Dokumente!

2.) FFP2-MASKENPFLICHT ab 14 Jahren

Kinder von 6 – 13 Jahren müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Gäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2 Maske tragen können, müssen das ärztliche Attest vorzeigen.

In Warteschlangen, bei Engstellen und Stauflächen ist Maskenpflicht, auch im Außenbereich!

Indoor-Regeln (Wirtshaus – Innenhof – Sanitäranlage)

Im gesamten Gastrobereich (INNEN und AUSSEN) gilt Maskenpflicht! Nur am Tisch darf die Maske abgenommen werden.
Am Tisch wird dann unser Servicepersonal die erforderliche Gästeregistrierung durchführen.
Indoor: 8 Erwachsene pro Tisch plus minderjähriger Kinder
Outdoor: 16 Erwachsene pro Tisch plus minderjähriger Kinder

Fahrgeschäfte

Maskenpflicht gilt während der Fahrt mit der Minidampfbahn.

Sobald der Wartebereich bei der Fahrt mit der Rikscha, dem Golfcart und dem Schienenfahrrad verlassen wird, besteht keine Maskenpflicht mehr. Diese Fahrgeschäfte dürfen nur einzeln oder von Familienangehörigen gemeinsam benutzt werden.

Auch bei unseren Attraktionen muss Abstand gehalten werden!

Erlebnispark und Tiergehege-Rundgang

Ist die Einhaltung des erforderlichen 1-Meter-Abstandes zu haushaltsfremden Personen nicht möglich, gilt im Außenbereich Maskenpflicht!

3.) Sonstiges

Bitte benutzen Sie unsere bereitgestellten Desinfektionsmittel und achten Sie auf angebrachte Verhaltenshinweise und Bodenmarkierungen!

Halten Sie bitte den 1-Meter-Abstand ein!

Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste!

Wir bitten Sie längere Wartezeiten aufgrund der neuen Situation zu entschuldigen und den Anweisungen unseres geschulten Personals zu folgen!

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im „Wirtshaus zur Minidampfbahn“